Großzügige Gartenparzelle mit 402 m² und vielseitiger Bebauung – Gang Sonnenrose – Parzelle 403
Die ca. 402 m² große Parzelle bietet viel Platz und gute Voraussetzungen für die individuelle Gestaltung eines Kleingartens. Strom- und Wasseranschluss sind vorhanden und ermöglichen eine direkte Nutzung.
Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten. Die vorhandene Laube wurde im Dachbereich ausgebessert, nachdem es zu einem Wassereintritt gekommen ist, und bietet eine solide Grundlage für die weitere Nutzung oder Modernisierung und lässt Raum für handwerkliche Selbstverwirklichung. Ergänzt wird die Bebauung durch eine massiv errichtete Werkstatt, die vielseitig nutzbar ist, sowie ein separates kleines Gebäude, das bislang als Badezimmer genutzt wurde.
Die Gartenfläche ist großzügig geschnitten und durch gewachsene Gehölze strukturiert. Dadurch ergeben sich verschiedene Bereiche, die sich für unterschiedliche Nutzungen eignen – von Gartenbau über Aufenthaltsflächen bis hin zu individuellen Gestaltungskonzepten. Der aktuelle Zustand erfordert Pflege und teilweise Überarbeitung, bietet jedoch viel Potenzial zur Weiterentwicklung.
Insgesamt handelt es sich um eine Parzelle mit umfangreichen Nutzungsmöglichkeiten, die sich besonders für Interessierte eignet, die einen größeren Garten mit vorhandener Infrastruktur und vielseitiger Bebauung nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten.
Jährliche Kosten
| Mitgliedsbeitrag | 70,00 € |
| Beitrag an den Stadtverband | 36,00 € |
| Pacht und Steuern (402 m² × 0,1695 €/m²) | 68,14 € |
| Weitere Kosten des Stadtverbands und für Gemeinschaftsflächen werden auf die Parzellen umgelegt. Beiträge für Strom und Wasser werden verbrauchsabhängig abgerechnet. |
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| Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über den Abschluss einer Kleingarten- bzw. Laubenversicherung. Die Versicherung muss bei Abschluss eines Einzelpachtvertrages nachgewiesen werden. |
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| Bei Abschluss eines Einzelpachtvertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 400 € fällig. Die Sicherheitsleistung wird bei ordnungsgemäßer Nutzung und vollständiger Begleichung aller Forderungen bei Kündigung des Pachtverhältnisses zinslos zurückerstattet. |
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