Gartenordnung
Die nachfolgende Kurzübersicht fasst die wichtigsten Regelungen zusammen. Die vollständige Gartenordnung steht als Download auf der Seite Links und Download bereit. Rechtliche Gültigkeit besitzt nur die Gartenordnung.
Präambel
„Kleingärtner zu sein, ist eine Verpflichtung für verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit der Natur.“
Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes von Magdeburg. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, dienen der Erholung und haben zudem eine soziale Funktion.
Jeder Pächter ist verpflichtet:
- seinen Garten kleingärtnerisch zu nutzen
- zur Pflege und Ordnung der Anlage beizutragen
- die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Bundeskleingartengesetz, einzuhalten
Die Gartenordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages.
1. Kleingärtnerische Nutzung
1.1 Grundsatz
- Nutzung ausschließlich zur Eigenversorgung und Erholung
- mindestens 1/3 der Fläche muss gärtnerisch genutzt werden
1.2 Gehölze
- Ziergehölze max. 3,00 m Höhe
- Verboten:
- Nadelbäume (Koniferen)
- Wald- und Parkbäume
- Nussbäume
- Entfernung spätestens bei Pächterwechsel
1.3 Hecken und Einfriedungen
- Heckenhöhe:
- innen max. 1,20 m
- außen max. 2,00 m
- keine Hecken zwischen Parzellen
- Zäune bis 1,00 m erlaubt
- Sichtschutz nur eingeschränkt zulässig
1.4 Obstgehölze
- bevorzugt schwach wachsende Formen
- Empfehlung: 2 Obstbäume pro 100 m²
1.5 Besonderes
- Cannabis-Anbau verboten
- Konsum auf Gemeinschaftsflächen untersagt
2. Bauten
2.1 Laube
- maximal 24 m² Grundfläche
- max. Höhe:
- First: 3,50 m
- Traufe: 2,60 m
- kein dauerhaftes Wohnen erlaubt
2.2 Bestandsschutz
- gilt nur für Altbauten vor 03.10.1990
- erlischt bei Umbau
2.3 Genehmigungen
- Bau nur mit vorheriger Zustimmung des Verbandes
- Abnahme nach Fertigstellung erforderlich
2.4 Gewächshäuser
- max. 10 m²
- abhängig von Parzellengröße
2.5 Abstände
- mindestens 3 m zur Grenze
- Brandabstand: 5 m
2.6 Abwasser
- nur genehmigte Sammelgruben erlaubt
- keine Sicker- oder Klärgruben
2.7 Versorgung
- Strom und Wasser nach geltenden Vorschriften
2.8 Wege und Flächen
- keine Bodenversiegelung
2.9 Teiche
- max. 6 m²
- Sicherungspflicht
2.10 Pools
- max. 3,60 m Durchmesser / 0,90 m Höhe
- nicht fest eingebaut
2.11 Spielgeräte
- genehmigungspflichtig
- standsicher und rücksichtsvoll aufstellen
3. Umwelt- und Naturschutz
3.1 Pflanzenschutz
- nur zugelassene Mittel verwenden
3.2 Verboten
- chemische Unkrautvernichter
3.3 Kompost
- Pflicht zur Kompostierung
3.4 Entsorgung
- kein Verbrennen von Gartenabfällen
3.5 Müll
- keine Ablagerung von Sperrmüll
3.6 Abwasser
- keine Einleitung in Gewässer
3.7 Feuer
- keine offenen Feuer auf Parzellen
- Feuerwerk verboten
3.8 Feuerstellen
- nur trockenes Holz
- keine Belästigung
4. Wege und Gemeinschaft
4.1 Pflegepflicht
- angrenzende Wege sauber halten
4.2 Gemeinschaftsarbeit
- verpflichtend oder finanzieller Ausgleich
4.3 Technik
- Kameras nur auf eigene Laube
- Drohnen verboten
4.4 Fahrzeuge
- kein Befahren oder Parken in der Anlage
5. Pächterwechsel
- verpflichtende Wertermittlung
- gültig 12 Monate
- Auflagen sind umzusetzen
6. Gartenfachberatung
- fachliche Beratung durch Vereins-Fachberater
- Nutzung wird empfohlen
7. Tierhaltung
- grundsätzlich nicht erlaubt
- Ausnahme: Altbestand vor 1990
- keine Haltung von Hunden/Katzen im Garten
8. Ruhe und Ordnung
Ruhezeiten
-
13:00 – 15:00 Uhr
-
19:00 – 08:00 Uhr
-
keine störenden Tätigkeiten in dieser Zeit
-
Sonntage und Feiertage: Ruhepflicht
Weitere Verbote:
- Fahrzeugpflege
- Dauerzelten
- kommerzieller Handel
9. Verstöße
- Kontrollen durch Vorstand
- Verstöße können zur Kündigung führen
10. Schlussbestimmungen
- Vereine können ergänzende Regelungen treffen
- Abweichungen nur mit Genehmigung des Verbandes
Anlagen (Kurzüberblick)
Pflanzabstände
- z. B. Obstbäume: ca. 2–4 m
- Grenzabstand: meist 2 m
Verbotene Pflanzen (Auszug)
- Nadelbäume (z. B. Thuja, Fichte)
- große Laubbäume (z. B. Eiche, Birke)
- bestimmte Ziersträucher
Eichfristen
- Stromzähler: 8–16 Jahre
- Wasserzähler: 6 Jahre
