Mitgliedschaft
Wer Mitglied im KGV Edelweiß e.V. werden und eine Parzelle übernehmen will, wendet sich direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail an den Vorstand. Wir melden uns zeitnah zurück.
Die nachfolgende Kurzübersicht fasst die wichtigsten Regelungen zusammen. Die vollständige Beitrags- und Gebührenordnung steht als Download auf der Seite Links und Download bereit.
Einmalige Kosten bei Aufnahme
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr bei Vereinsaufnahme | 10,00 € |
| Vorauszahlung bei Gartenübernahme | 400,00 € |
| Schlüssel zur Anlage (Pfand) | 10,00 € |
| Schlüssel Wegerecht Grundschule Stadtfeld (Pfand) | 20,00 € |
| Parkplatzschlüssel (Pfand, sofern Stellplatz vereinbart) derzeit kein Parkplatz verfügbar |
20,00 € |
Die Sicherheitsleistung von 400,00 € wird bei ordnungsgemäßer Nutzung und vollständiger Begleichung aller Forderungen bei Kündigung des Pachtverhältnisses zinslos zurückerstattet.
Jährliche Mitgliedsbeiträge
| Beitragsart | Betrag |
|---|---|
| Beitrag an den Verein | 70,00 € |
| Zweitparzellenbeitrag (für jede weitere Parzelle) | 70,00 € |
| Parkplatznutzung (sofern vereinbart, fällig jeweils zum 05.01.) | 30,00 € |
Der Mitgliedsbeitrag deckt Verwaltungskosten, Vereinshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung, Winterdienst, Kontoführung und gemeinschaftliche Einrichtungen ab. Grundstücks- und verbrauchsbezogene Kosten werden separat abgerechnet.
Pacht und Verbandsbeiträge
Pacht und Steuern belaufen sich derzeit auf 0,1695 € je m² und Jahr (Stand 2026)
Hinzu kommen die Beiträge des Stadtverbands, die auf alle verpachteten Parzellen umgelegt werden:
| Bestandteil | Betrag (Pachtjahr 2026) |
|---|---|
| Verbandsbeitrag | 36,00 € pro Parzelle |
| Pachtzins | 0,165 € pro m² |
| Grundsteuer A | 0,0045 € pro m² |
| Grundsteuer B (Laube > 30 m²) | 0,007 € pro m² |
| Solidarbeitrag Straßenreinigung, Versicherungen | anteilig je Parzelle |
Die genauen Beträge werden jährlich auf der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Jahrespachtrechnung des Stadtverbands kann während der Vorstandssprechstunden im Vereinsheim eingesehen werden.
Wasser und Strom
Für Gärten mit Wasserversorgung und/oder Stromanschluss werden die Grundpreise des Versorgers anteilig umgelegt. Die individuellen Verbrauchskosten werden auf Basis der abgelesenen Zählerstände berechnet. Vorauszahlungen richten sich nach dem Vorjahresverbrauch.
Die Zählerstände müssen vor dem Abstellen der Wasserversorgung am Ende des Pachtjahres durch die zuständige Ob-Person abgelesen werden.
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied ist zur Erbringung von 4 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr verpflichtet. Wer diese nicht leisten kann, zahlt einen Ausgleichsbeitrag von 25,00 € je Stunde.
Kündigung
Das Pachtjahr läuft vom 1. Dezember bis 30. November. Eine Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter ist nur zum Ende des Pachtjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens am dritten Werktag des Monats Juli schriftlich vorliegen.
