Mitgliedschaft

Wer Mitglied im KGV Edelweiß e.V. werden und eine Parzelle übernehmen will, wendet sich direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail an den Vorstand. Wir melden uns zeitnah zurück.

Die nachfolgende Kurzübersicht fasst die wichtigsten Regelungen zusammen. Die vollständige Beitrags- und Gebührenordnung steht als Download auf der Seite Links und Download bereit.

Einmalige Kosten bei Aufnahme

Posten Betrag
Verwaltungsgebühr bei Vereinsaufnahme 10,00 €
Vorauszahlung bei Gartenübernahme 400,00 €
Schlüssel zur Anlage (Pfand) 10,00 €
Schlüssel Wegerecht Grundschule Stadtfeld (Pfand) 20,00 €
Parkplatzschlüssel (Pfand, sofern Stellplatz vereinbart)
derzeit kein Parkplatz verfügbar
20,00 €

Die Sicherheitsleistung von 400,00 € wird bei ordnungsgemäßer Nutzung und vollständiger Begleichung aller Forderungen bei Kündigung des Pachtverhältnisses zinslos zurückerstattet.

Jährliche Mitgliedsbeiträge

Beitragsart Betrag
Beitrag an den Verein 70,00 €
Zweitparzellenbeitrag (für jede weitere Parzelle) 70,00 €
Parkplatznutzung (sofern vereinbart, fällig jeweils zum 05.01.) 30,00 €

Der Mitgliedsbeitrag deckt Verwaltungskosten, Vereinshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung, Winterdienst, Kontoführung und gemeinschaftliche Einrichtungen ab. Grundstücks- und verbrauchsbezogene Kosten werden separat abgerechnet.

Pacht und Verbandsbeiträge

Pacht und Steuern belaufen sich derzeit auf 0,1695 € je m² und Jahr (Stand 2026)

Hinzu kommen die Beiträge des Stadtverbands, die auf alle verpachteten Parzellen umgelegt werden:

Bestandteil Betrag (Pachtjahr 2026)
Verbandsbeitrag 36,00 € pro Parzelle
Pachtzins 0,165 € pro m²
Grundsteuer A 0,0045 € pro m²
Grundsteuer B (Laube > 30 m²) 0,007 € pro m²
Solidarbeitrag Straßenreinigung, Versicherungen anteilig je Parzelle

Die genauen Beträge werden jährlich auf der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Jahrespachtrechnung des Stadtverbands kann während der Vorstandssprechstunden im Vereinsheim eingesehen werden.

Wasser und Strom

Für Gärten mit Wasserversorgung und/oder Stromanschluss werden die Grundpreise des Versorgers anteilig umgelegt. Die individuellen Verbrauchskosten werden auf Basis der abgelesenen Zählerstände berechnet. Vorauszahlungen richten sich nach dem Vorjahresverbrauch.

Die Zählerstände müssen vor dem Abstellen der Wasserversorgung am Ende des Pachtjahres durch die zuständige Ob-Person abgelesen werden.

Gemeinschaftsarbeit

Jedes Mitglied ist zur Erbringung von 4 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr verpflichtet. Wer diese nicht leisten kann, zahlt einen Ausgleichsbeitrag von 25,00 € je Stunde.

Kündigung

Das Pachtjahr läuft vom 1. Dezember bis 30. November. Eine Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter ist nur zum Ende des Pachtjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens am dritten Werktag des Monats Juli schriftlich vorliegen.